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Hinweis:
Hier kann nur ein kleiner Einblick gegeben werden. Wir bieten zu Fragen rund um die Organisation einer Erhebung eine Herausgeberberatung an.
Informationen über die Herausgeberberatung finden Sie hier auf unserer Homepage unter dem Stichwort "über you-too" - "Informationen für Herausgeber", Stichwort "Schulungsangebote".
1. Wie viele Einrichtungen sollte man erheben?
Der Anzahl der Einrichtungen ist nach oben hin keine Grenze gesetzt. Wie viele man letztendlich erhebt, ist auch abhängig vom Projekt. Wenn man z.B. eine Art Stadtführer im Internet kreieren möchte, sollte man die für eine Stadt immanenten Einrichtungen erheben, möglichst verschiedenartig. Konzentriert man sich darauf, einen Hotelführer herauszugeben, sind natürlich nur die Hotels zu erheben.
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2. Sollten die Einrichtungen nicht zahlen dafür, dass sie erhoben werden?
Das wäre tatsächlich angebracht. Viele Einrichtungen sind jedoch nicht bereit, für die Aufnahme in die Datenbank zu zahlen.
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Generell spielt der Anlass für Ihre Erhebung sicher die größte Rolle. Wenn die spätere Veröffentlichung vor allem für touristische Zwecke gedacht ist, werden sicher Ziele wie Hotels, Sehenswürdigkeiten und Museen wichtiger sein als Behörden und Schulen. Anders sieht es wieder aus, wenn vor allem etwas für die Einwohner einer Stadt oder Region getan werden soll. Außerdem gibt es sicher Ziele, die für alle interessant sind, wie z.B. Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten oder Arztpraxen und Apotheken.
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4. Welche Art Gebäude kann man erheben?
Eigentlich jedes Gebäude oder jede Einrichtung. Das kann ein Hotel sein, aber auch ein Kino, ein Restaurant, eine Galerie, ein Museum, eine Behörde, eine Arztpraxis, eine Schule, ein Vereinshaus, auch ein öffentliches WC - fast alles ist denkbar.
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5. Soll man auch unzugängliche Einrichtungen erheben?
Die Erhebung im Detail ist normalerweise nur sinnvoll, wenn die Einrichtung wenigstens mit Einschränkung zugänglich ist. Es ist Sache des Herausgebers, festzulegen, welche Einrichtungen erhoben werden sollen, dabei können auch Mindestanforderungen an die Zugänglichkeit gesetzt werden.
Es gibt im Collection Tool die Möglichkeit, Einrichtungen mit sog. Vorerhebungen auf ihre grundsätzliche Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Am Ergebnis dieser Vorerhebungen kann dann entschieden werden, ob es Sinn macht, die Einrichtung im Detail zu erheben oder nicht.
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