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Informationen für Herausgeber

Nutzungsbedingungen Erhebungssoftware

  1. Lieferumfang des Basispakets
  2. Abgrenzung der Zuständigkeit
  3. Datenerhebung, Nutzung erhobener Daten
  4. Liefervoraussetzungen
  5. Urheberrecht, Gewährleistung, Haftung

1. Lieferumfang des Basispakets

Das Basispaket Erhebungssoftware besteht aus

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1.1. Erstausstattung Erhebungssoftware

Bestandteile der Erstausstattung Erhebungssoftware sind

Als "in Arbeit" markierte Bestandteile werden nach Fertigstellung nachgeliefert. Die Bestandteile des Basispakets werden im Zuge der Datenerheber-Schulungen ausgehändigt oder zum Herunterladen (download) über das Internet bereitgestellt.

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1.2. Abonnement Erhebungssoftware und Aufbereitung

Für den Zeitraum des Abonnements wird die Erbringung der folgenden Leistungen zugesichert:

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1.3. Laufzeit des Abonnements Erhebungssoftware und Aufbereitung

Mindestens ein Jahr Abonnement ist im Basispaket eingeschlossen. Eine längere Laufzeit des Abonnements kann vereinbart werden. Die Laufzeit des im Basispaket Erhebungssoftware eingeschlossenen Abonnements beginnt mit dem Tag der Lieferung oder Bereitstellung der Erhebungssoftware. Das Abonnement verlängert sich automatisch um 1 Jahr, sofern es nicht vom Lizenzgeber oder vom Herausgeber mit Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

Die vom Herausgeber erhobenen Daten verbleiben auch nach Ablauf des Abonnements in der zentralen you-too Datenbank, sofern und so lange die aktuell geltenden Anforderungen an die Qualität der erhobenen Daten erfüllt sind.

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2. Abgrenzung der Zuständigkeit

Das Basispaket Erhebungssoftware wird für Erhebungen in einer Stadt oder Region oder für die Erhebung einer anderweitig abgegrenzten Menge von Einrichtungen zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen definiert der Herausgeber in Abstimmung mit dem Lizenzgeber den "Einzugsbereich", in dem Erhebungen von ihm durchgeführt werden können. Dieser definierte Einzugsbereich ist zugleich Grundlage für die Bestimmung des Preises des Basispakets Erhebungssoftware und ggf. auch der lokalen Präsentation des Herausgebers. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung des definierten Einzugsbereich besteht nicht.

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2.1. Abgrenzung Herausgeber für eine Stadt oder Region

Der geographisch definierte Einzugsbereich kann zum Beispiel durch Festlegung von Adressbestandteilen oder durch Eingrenzung auf einer Landkarte festgelegt werden. Nur in diesem vereinbarten Einzugsbereich kann der Herausgeber tätig werden. Er kann dort Einrichtungen erheben, die noch nicht von einem anderen Herausgeber mit you-too erhoben worden sind.

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2.2. Herausgeber für anderweitig abgegrenzte Einrichtungen

Der Einzugsbereich eines Herausgebers muss nicht vorrangig geografisch abgegrenzt sein. Mögliche andere Abgrenzungen der Zuständigkeit:

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2.3. Konkurrierende Zuständigkeit für einzelne Einrichtungen

Die Einzugsbereiche verschiedener Herausgeber sollten sich nicht überschneiden. Die Zugänglichkeit einer Einrichtung darf nicht von verschiedenen Herausgebern parallel ermittelt werden. Der Lizenzgeber bemüht sich daher, Überschneidungen der Einzugsbereiche verschiedener Herausgeber zu vermeiden. Wo sich Einzugsbereiche dennoch überschneiden, gilt das folgende: Der Herausgeber, der eine Einrichtung zuletzt erhoben hat, ist für diese Einrichtung zuständig. Einrichtungen, die ein Herausgeber erhoben hat, können nicht von einem anderen Herausgeber erhoben werden, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:

1. AKTUALISIERUNGSBEDARF
Es besteht Aktualisierungsbedarf, der bislang zuständige Herausgeber erfüllt diesen Bedarf nicht. (Er ist nicht mehr Abonnement des you-too Erhebungssoftware, der Inhaber der Einrichtung verweigert die Zusammenarbeit mit dem Herausgeber, ...)

2. VOLLSTÄNDIGKEIT
Der bislang zuständige Herausgeber berücksichtigt nur einen Teil der in you-too aufgenommenen Zielgruppen.

3. VORRANG DER ZERTIFIZIERUNG
Die Einrichtung wurde bislang nicht auf eigene Kosten erhoben und zertifiziert, sie ist daran interessiert, ihre Zugänglichkeit von einem anderen Herausgeber auf eigene Kosten zertifizieren zu lassen (In diesem Fall ist eine komplette Neuerhebung erforderlich!)

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2.4. Aktualisierungsbedarf

1. Es wurden bauliche o.a. Änderungen vorgenommen, die Erhebungsergebnisse müssen überprüft und aktualisiert werden. Der bislang zuständige Herausgeber ist nicht in der Lage, die erforderliche Aktualisierung in einem angemessenen Zeitraum von 4 Wochen nach bekannt werden der baulichen o.a. Änderungen durchzuführen.

2. Die Einrichtung wurde innerhalb der vergangenen 18 Monate nicht aktualisiert. In beiden Fällen muss die "Schuld" nicht beim alten Herausgeber liegen. Auch möglich ist, dass die Einrichtung sich nicht noch einmal von dem "alten" Herausgeber erheben lassen möchte.

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3. Datenerhebung, Nutzung erhobener Daten

3.1. Datenerhebung

Der Herausgeber (zum Beispiel eine Kommune oder ein Verband) trägt selbst die Kosten der Erhebungen. Die von ihm erhobenen Daten sind Eigentum des Herausgebers.

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3.2. Überregionale und internationale Nutzung

Der Herausgeber stellt die von ihm erhobenen Daten dem Lizenzgeber für die Aufbereitung und Einspeisung in eine zentrale you-too Datenbank oder in andere überregionale und transnationale Internet-Informationsangebote zur Verfügung. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die aufbereiteten Daten in einer zentralen Datenbank im Internet frei verfügbar zu machen. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über einen Menupunkt auf einer Webseite. Die Webseite ist in verschiedenen Sprachen (u.a. in englischer und deutscher Sprache) verfügbar. Die Adresse der Webseite bzw. die Adresse einer Sprachversion der Webseite kann in andere Internet-Publikationen integriert werden.

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3.3. Nutzung in lokalen Präsentationen

Für die Bereitstellung von Daten in lokalen Informationsdiensten oder Portalen können lokale Präsentationen erstellt werden. Im Fall der Überschneidung der Zuständigkeitsbereiche verschiedener Herausgeber kann es sein, dass Daten lokalen Präsentationen verschiedener Herausgeber zugeordnet werden können. Der Herausgeber ist damit einverstanden, dass von ihm erhobene Daten in lokalen Präsentationen anderer Herausgeber erscheinen, sofern die folgende Voraussetzung erfüllt ist: mindestens 50 % der Einrichtungen, die in der lokalen Präsentation des anderen Herausgebers zugänglich sind, sind von diesem anderen Herausgeber selbst erhoben worden.

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3.4. Nutzung bei Wechsel der Zuständigkeit

Aktualisierungserhebungen nutzen in der Regel vorangegangene Erhebungen als Grundlage. Für den Fall des Wechsels der Zuständigkeit für eine Einrichtung ist der Herausgeber damit einverstanden, dass von ihm durchgeführte Erhebungen als Grundlage weiterer Erhebungen genutzt werden.

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3.5. Dauerhafte Nutzbarkeit der Daten

Updates der you-too Erhebungssoftware, die mit Korrekturen oder Ergänzungen der Datenbankstrukturen einhergehen oder erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen der Strukturvorgaben für Erhebungen können zur Entwertung bereits erhobener Daten führen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich für die Laufzeit des Abonnements, im Fall solcher Korrekturen oder Ergänzungen Prozeduren verfügbar zu machen, die sicherstellen, dass zuvor erhobene Daten weiter genutzt werden können.

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4. Liefervoraussetzungen

4.1. Erstausstattung Erhebungssoftware

Der Einzugsbereich, in dem der Herausgeber Erhebungen durchführen kann, muss vor Lieferung des Basispaketes in Abstimmung mit dem Lizenzgeber festgelegt sein. Darüber hinaus sollte vor Lieferung des Basispakets das Konzept für die Durchführung der Erhebungen in groben Zügen ausgearbeitet sein.

Es sollte feststehen, welche Institution als verantwortlicher Herausgeber fungiert.

Ein verantwortlicher Projektleiter für die Koordination und Anleitung der Erhebungen sollte vom Herausgeber bestimmt worden sein. Dieser Projektleiter kann vom Lizenzgeber per Email / Telefon erreicht werden.

Geeignete Mitarbeiter für die Durchführung der Datenerhebungen sollten ausgewählt worden sein.

Der verantwortliche Projektleiter sowie die für die Datenerhebung vorgesehenen Mitarbeiter sollten von Ausbildern des you-too Schulungsnetzwerks geschult worden sein.

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4.2. Aufbereitung erhobener Daten und Bereitstellung der erhobenen Daten im Internet

Daten, die für die Bereitstellung im Internet vom Lizenzgeber aufbereitet werden sollen, müssen gemäß dem you-too Erhebungskonzept erhoben worden sein. Die aktuell gültigen Anforderungen an die Qualität der Daten müssen erfüllt sein. Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

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4.3. Dauerhafte Bereitstellung der erhobenen Daten im Internet

Die aufbereiteten Daten verbleiben in der zentralen you-too Internet-Datenbank, so lange sie die aktuell gültigen Anforderungen an die Qualität der Daten erfüllen. Wenn Daten eines Herausgebers die aktuell gültigen Anforderungen an die Qualität nicht (mehr) erfüllen, kann er verlangen, dass sie bis Ablauf des Abonnements in der zentralen Internet-Datenbank verbleiben, sofern sie wenigstens die Anforderungen erfüllen, die bei Abschluss des laufenden Abonnements gültig waren. Der Lizenzgeber ist in diesem Fall berechtigt, die Daten mit einer Markierung zu versehen, die den Benutzer von you-too darauf hinweist, dass die Daten nicht die aktuell gültigen Qualitäts-Anforderungen erfüllen.

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5. Urheberrecht, Gewährleistung, Haftung

5.1. Urheberrecht und Überlassung

Die Strukturvorgaben für Erhebungen (Erhebungsfragebögen mit zugehörigen Erläuterungen, Objektverzeichnisse), die Software und das Handbuch sind urheberrechtlich geschützt; alle Rechte hieran stehen im Verhältnis zum Erwerber ausschließlich dem Lizenzgeber zu. Der Erwerber hat die nicht ausschließliche schuldrechtliche Befugnis, die Vertragsgegenstände in der im you-too Erhebungskonzept und im Handbuch der Erhebungssoftware beschriebenen Weise zu benutzen.

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5.2. Gewährleistung

Der Lizenzgeber kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Strukturvorgaben für Erhebungen (Erhebungsfragebögen mit Erläuterungen, Objektverzeichnisse) nicht garantieren. Der Erwerber weiß, dass diese Strukturvorgaben, die Erhebungssoftware und das Handbuch Fehler haben können; Fehler, die den Wert und die Tauglichkeit des Produkts nicht grundsätzlich in Frage stellen, berechtigen nicht zur Wandlung oder Minderung. Der Lizenzgeber ist jedoch verpflichtet, alle Anstrengungen für die Aufrechterhaltung der Aktualität und Korrektheit der Strukturvorgaben, der Software und des Handbuchs zu unternehmen. Gewährleistungsansprüche des Erwerbers verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit Lieferung. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens des Erwerbers bleibt dem Lizenzgeber offen. Bei Materialfehler tauscht der Lizenzgeber den Vertragsgegenstand um.

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5.3. Haftung

Der Lizenzgeber haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Eigenschaftszusicherungen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens des Erwerbers bleibt dem Lizenzgeber offen. Der Lizenzgeber ist nicht für solche Schäden ersatzpflichtig, die auf Grund der Unfähigkeit, die Vertragsgegenstände zu verwenden, entstehen, selbst wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurde. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf den tatsächlich für das Produkt bezahlten Betrag beschränkt.

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