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Durchführung von Erhebungen

  1. Muss ich unbedingt mit dem Inhaber sprechen?
     
  2. Was muss ich mit dem Inhaber absprechen?
     
  3. Wie kontaktiere ich die Einrichtung?
     
  4. Was muss ich vorher absprechen?
     
  5. Der Inhaber ist nicht einverstanden. Soll ich trotzdem erheben?

 

1. Muss ich unbedingt mit dem Inhaber sprechen?  

Sie sollten  mit der Person sprechen, die verantwortlich ist für die Zugänglichkeit der Einrichtung und in dieser Frage bescheid weiß. Bei kleineren Einrichtungen wird diese Person in der Regel der Inhaber sein.

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2. Was muss ich mit dem Inhaber absprechen?  

Wenn Mindestanforderungen an die Zugänglichkeit definiert sind, sollten Sie zunächst klären, ob diese Mindestanforderungen möglicherweise erfüllt sind.

Wenn klar ist, dass die Erhebung der Einrichtung gewünscht ist und Sinn machen würde, sollten Sie einen Termin für das Interview mit dem Inhaber und für die Vor-Ort-Messungen vereinbaren. Das Interview sollte vor den Messungen durchgeführt werden.

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3. Wie kontaktiere ich die Einrichtung?  

Ein praktikabler Weg ist, die zu vermessenden Einrichtungen anzuschreiben und so über Ihr Vorhaben zu unterrichten. Wenn die Einrichtung daraufhin ein Interesse daran zeigt, in you-too aufgenommen zu werden, kann meistens problemlos ein Termin zur Erhebung vereinbart werden.

Hinweis: In unserer Herausgeberberatung sind von dem Schulungszentrum zemo e.V. Musteranschreiben zu erhalten.

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4. Was muss ich vorher absprechen?  

Sprechen Sie mit der Einrichtung über die Ziele, die Sie vor Ort vermessen wollen, wie z.B. Gastzimmer, Speiseraum, etc. Vielleicht sind vor Ort noch weitere Ziele von besonderem Interesse.

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5. Der Inhaber ist nicht einverstanden. Soll ich trotzdem erheben?  

Nein, die Erhebung ist nur mit Einverständnis des Inhabers möglich.

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